Wahlen 2024

Hier gelangen Sie zum Wahlscheinantrag online

Öffentliche Bekanntmachung der Durchführung der Stadtratswahl in der Großen Kreisstadt Schwarzenberg/Erzgeb.
und der Ortschaftsratswahlen in den Ortschaften Bermsgrün, Erla, Grünstädtel und Pöhla am 9. Juni 2024

Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Stadtratswahl und die Ortschaftsratswahlen am 9. Juni 2024

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament und für die gleichzeitig stattfindenden Kommunalwahlen am 9. Juni 2024

Link zur Wahlseite des Erzgebirgskreises

Informationen zur Wahl des Stadtrates

Allgemeine Informationen zur Wahl
Der Stadtrat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das Hauptorgan der Stadt Schwarzenberg. Er besteht künftig aus 22 Stadträten und dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden. Die letzte Stadtratswahl war am 26. Mai 2019. Am 9. Juni 2024 findet die nächste Wahl des Stadtrates der Stadt Schwarzenberg statt. Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 9. April 2024 acht Wahlvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen zugelassen. Ein Wahlvorschlag wurde zurückgewiesen, weil die erforderliche Anzahl der Unterstützungsunterschriften nicht erreicht wurde.

Wer darf wählen?
Wahlberechtigt zur Stadtratswahl ist jeder Bürger der Stadt Schwarzenberg. Bürger ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der EU, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnung in Schwarzenberg wohnt und nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wie wird gewählt?
Die Stadträte werden von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt. Wahlgebiet ist das gesamte Stadtgebiet von Schwarzenberg. Die Wahl der Stadträte erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, deren Sitzverteilung nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë. Jeder Wähler hat drei Stimmen, die auf einen oder mehrere Bewerber auch unterschiedlicher Wahlvorschläge verteilt werden können.


Informationen zu den Wahlen der Ortschaftsräte

Allgemeine Informationen zur Wahl
Für die Ortschaften Bermsgrün, Grünstädtel, Erla und Pöhla gilt die Ortschaftsverfassung. Für jede Ortschaft wird ein Ortschaftsrat gebildet und jeweils ein ehrenamtlicher Ortsvorsteher gewählt. Ein Ortschaftsrat besteht künftig aus fünf Ortschaftsräten und dem Ortsvorsteher. Die letzten Ortschaftsratswahlen fanden am 26. Mai 2019 statt. Die nächsten Wahlen zu den Ortschaftsräten finden gemeinsam mit der Stadtratswahl am Sonntag, dem 9. Juni 2024, statt. Der Gemeindewahlausschuss konnte in seiner Sitzung am 9. April 2024 alle von Parteien und Wählervereinigungen eingereichten Wahlvorschläge für die Ortschaftsratswahlen zulassen: fünf für Bermsgrün, jeweils drei für Erla und Grünstädtel sowie vier für Pöhla.

Wer darf wählen?
Wahlberechtigt zur Ortschaftsratswahl ist jeder Bürger der Stadt Schwarzenberg. Bürger ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der EU, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnung in der jeweiligen Ortschaft wohnt und nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wie wird gewählt?
Die Ortschaftsräte werden von den Bürgern der jeweiligen Ortschaft in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt. Wahlgebiet ist die jeweilige Ortschaft (Bermsgrün, Grünstädtel, Erla und Pöhla). Die Wahl der Ortschaftsräte erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, deren Sitzverteilung nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë. Jeder Wähler hat drei Stimmen, die auf einen oder mehrere Bewerber auch unterschiedlicher Wahlvorschläge verteilt werden können.


Wahlhelfer gesucht

In den vergangenen Wochen haben sich bereits etliche Bürgerinnen und Bürger bereiterklärt, am 9. Juni 2024 als ehrenamtliche Wahlhelfer zu fungieren. Trotzdem werden noch Personen gesucht, die die Wahl zum Europäischen Parlament sowie die Stadtrats-, Kreistags- und Ortschaftsratswahlen organisatorisch absichern. Die ehrenamtlichen Helfer tragen maßgeblich dazu bei, die Wahlen überhaupt durchführen zu können. Zu den Aufgaben zählen unter anderem die Prüfung der Wahlberechtigungen, die Ausgabe der Stimmzettel und die Auszählung der Stimmen nach 18 Uhr. Wahlhelfer müssen am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und der deutschen Sprache mächtig sein. Sie sollten teamfähig und gesundheitlich in der Lage sein, das Amt auszuüben. Die Helfer erhalten eine Aufwandsentschädigung. Wer selbst zur Wahl steht oder als Vertrauensperson bzw. stellvertretende Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag benannt ist, kann nicht Wahlhelfer werden.

Kontaktdaten für Interessenten:

Stadtverwaltung Schwarzenberg
Finanz- und Ordnungsverwaltung
Straße der Einheit 20
08340 Schwarzenberg
Tel.: 03774 / 266 321
Fax: 03774 / 266 333
E-Mail: m.quella@schwarzenberg.de

Allgemeines zum Wahlvorstand
Ein Wahlvorstand setzt sich aus dem Vorsteher, seinem Stellvertreter sowie einem Schriftführer und bis zu sechs Beisitzern zusammen. In der Regel arbeitet ein Wahlvorstand in zwei Schichten, wobei im Vorfeld mit dem Wahlvorsteher abgesprochen werden kann, wer vormittags und wer nachmittags arbeitet. Die Wahlräume sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Im Anschluss findet die Auszählung statt, zu der wieder der gesamte Wahlvorstand anwesend sein muss. Alle Wahlhelfer sollten sich aufgrund der Vielzahl an auszuzählenden Wahlen auf einen längeren Einsatz beim Auszählen einstellen.

Wichtiger Hinweis zum Versand der Wahlbenachrichtigungsbriefe
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Wahl zum Europäischen Parlament und zu den Kommunalwahlen in der Stadt Schwarzenberg werden derzeit versendet. Bei der Erstellung der Datensätze für die Briefe ist beim Dienstleister ein Fehler aufgetreten. Bei Adressen mit Alphateil (Buchstabenerweiterung) in der Hausnummer fehlt die Buchstabenerweiterung. Damit sind diese Briefe teilweise nicht zustellbar.

Die betroffenen Wahlbenachrichtigungsbriefe wurden mit kompletter Adresse neu erstellt und werden versendet.

Es kann unter Umständen passieren, dass Wahlberechtigte zwei Wahlbenachrichtigungsbriefe erhalten. Es kann aber nur einer der Briefe benutzt und nur einmal gewählt werden, da die Erteilung eines Wahlscheins ebenso registriert wird, wie am Wahltag die Stimmenabgabe.

Wer seinen Wahlbenachrichtigungsbrief nicht bis zum 19. Mai 2024 zugestellt bekommen hat, sollte sich mit der Wahlbehörde der Stadt Schwarzenberg in Verbindung setzen, Telefon 03774 266-300.