Brachflächenentwicklung "Pfeilhammer Pöhla"
Integrierte Brachflächenentwicklung Am Pfeilhammer 1a
Kurzbeschreibung der Maßnahme
Noch bis 2004 wurden am Standort verschiedene Eisenwaren, vorwiegend Öfen, hergestellt. Mit der Schließung der Produktion trat dann der rasche Verfall der ohnehin bereits maroden Bausubstanz ein, da keine neuen Nutzer gefunden werden konnten. Es bestehen erhebliche städtebauliche Missstände an den Gebäuden und Gelände. Zum Teil sind bereits Dächer und Zwischenböden eingebrochen.
Neben den verschiedensten maroden Gebäuden, befindet sich noch ein eingeschossiges Hammerwerksgebäude mit rechtwinklig angebautem Nebengebäude aus dem Jahr 1525. Der Zustand ist noch als erhaltenswürdig zu bewerten. Das Gebäude befindet sich außerdem auf der Denkmalliste der Stadt Schwarzenberg.
Im Zuge der Maßnahme ist der Abbruch aller nichterhaltenswerten Industriegebäude einschließlich der unterirdischen Anlagen geplant. Damit einher gehen der Ausbau und die Entsorgung der entsprechend der Nutzung belasteten Böden, auch in Teilen der Außenanla-gen des Betriebsgeländes. Ebenfalls abzubrechen sind alte Straßenbeläge, Mauern und Einfriedungen.
Das von der Brache befreite Grundstück soll, da es sich im innerörtlichen Bereich befindet, für eine Nachnutzung so vorbereitet werden, dass eine Mischnutzung ermöglicht wird. Hierzu ist auch eine den Anforderungen des Straßenverkehrs und dem Stand der Technik entsprechende Erschließungsstraße als vorbereitende Maßnahme notwendig. Die derzeitige Zuwegung entspricht nicht den heutigen Anforderungen.
Da das denkmalgeschützte Hammerwerksgebäude erhalten werden soll, sind die nicht denkmalgeschützten und maroden Anbauten abzubrechen.
Es sind anschließend Sicherungsmaßnahmen an Dach und Fassade in den angrenzenden Bereichen erforderlich.
Gegenstand des Fördermittelantrages sind der Abbruch, die Sicherungsmaßnahmen und die Errichtung der Erschließungsstraße für das Grundstück.
Förderung der Maßnahme
Die Brachflächenentwicklung Am Pfeilhammer 1a wird als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) mit einem Fördersatz in Höhe von 80% finanziert.
Die Sächsische Aufbaubank erließ hierzu am 10. Juli 2020 2 Fördermittelbescheide. Die Förderung wurde wie folgt bewilligt:
1. Fördermittelbescheid:
Vorhabensart: | Nutzbarmachung brachliegender Flächen |
Vorhabensbezeichnung: |
"Pfeilhammer Pöhla", 1. Teilprojekt Abbruch, Handlungsfeld Umwelt - IP 6e |
Umfang der zuwendungsfähigen Ausgaben: | 2.840.000,00 € |
Fördersatz: |
80% |
max. Höhe der Zuwendung: | 2.272.000,00 € |
2. Fördermittelbescheid:
Vorhabensart: | Armutsbekämpfung |
Vorhabensbezeichnung: |
"Pfeilhammer Pöhla", 2. Teilprojekt Vorbereitung für bauliche Nachnutzung, Handlungsfeld Armutsbekämpfung - IP 9b |
Umfang der zuwendungsfähigen Ausgaben: | 313.905,00 € |
Fördersatz: |
80% |
max. Höhe der Zuwendung: | 251.124,00 € |