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Förderung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Gebietskulisse Neustadt/Altstadt und Teile der Stadtteile Rockelmann und Heide

ESF in Sachsen

Der Strukturfonds der Europäischen Union soll dazu beitragen, soziale Unterschiede zwischen den Regionen der Mitgliedsstaaten auszugleichen. Ziel ist es, in Sachsen im Zeitraum von 2014 bis 2022 durch Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds ESF im Bereich „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung“ vorhandene wirtschaftliche, infrastrukturelle, soziale und ökologische Missstände und Entwicklungsdefizite zu überwinden („Richtlinie Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF 2014-2020“).

 
Förderung für die Schwarzenberger Gebietskulisse Neustadt/Altstadt
und Teile der Stadtteile Rockelmann und Heide

Mithilfe des Europäischen Sozialfonds ESF sollen niedrigschwellige, informelle Vorhaben zur Förderung von Bildung, Beschäftigungsfähigkeit und sozialer Eingliederung in der Schwarzenberger Gebietskulisse Neustadt/Altstadt sowie in Teilen der Stadtteile Rockelmann und Heide angesiedelt werden.

Diese Ziele der nachhaltigen sozialen Stadtentwicklung werden in Handlungsfeldern zusammengefasst:

  • Handlungsfeld 1 - Informelle Kinder- und Jugendbildung: Frühkindliche und familienbezogene Angebote, Lernhilfen und qualifizierte Freizeitangebote zur Vermittlung von Grund-, Schlüssel-, Bildungs- und Umweltkompetenzen
  • Handlungsfeld 2 - Bürgerbildung und lebenslanges Lernen: Unterstützung von benachteiligten Erwachsenen bei der Bewältigung konkreter Problemlagen und Vermittlung von Grund-, Schlüssel- und Bildungskompetenzen
  • Handlungsfeld 3 - Soziale Eingliederung/ Integration in Beschäftigung: Beratungs- und Betreuungsangebote zur sozialen Integration sowie der Aufbau von Netzwerken und Bürgerprojekten sowie Vorhaben zur Integration in das Arbeitsleben
  • Handlungsfeld 4 - Wirtschaft im Quartier: Unterstützung von lokal agierenden Unternehmen, die einen Beitrag zur Beschäftigungsförderung und zur sozialen Integration im Quartier leisten durch Beratung und Netzwerkbildung
  • Handlungsfeld 5 - Begleitende Maßnahmen: Koordinierende, qualitätssteuernde und aktivierende Vorhaben, administrative Unterstützung der Projektträger

Grundlage für die Förderung von Vorhaben in den o. g. Handlungsfeldern ist das von der Großen Kreisstadt Schwarzenberg in Zusammenarbeit mit der Steuerungsgruppe, als beratendes Fach- und Expertengremium [mit Interessenvertretern aus Vereinen, Wohlfahrtsverbänden, Kirche sowie (Wohnungs-)Unternehmen], gestaltete „Gebietsbezogene Integrierte Handlungskonzept (GIHK) für die Gebietskulisse Neustadt/Altstadt sowie in Teilen der Stadtteile Rockelmann und Heide“. Die Anforderungen, die an die ausgewählten Gebiete zu stellen sind, ergeben sich aus der „Richtlinie Nachhaltige Soziale Stadtentwicklung ESF (2014-2020)“.

Nach der Beschlussfassung zum GIHK im Juni 2016 im Stadtrat der Großen Kreisstadt Schwarzenberg erfolgte die Beantragung von Zuwendungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds beim Freistaat Sachsen [Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)]. Die Große Kreisstadt erhält für die geplanten Vorhaben im Rahmen der Projektförderung eine Zuwendung über 405.745,00 EUR; dazu stellt die Stadt Schwarzenberg eine 5%-ige Komplementärfinanzierung zu dem genannten Betrag sicher.

Im März 2019 erfolgte nach der Weitergestaltung mit den Interessenvertretern der Steuerungsgruppe die Beschlussfassung über die Fortschreibung des GIHK mit den nachfolgenden geplanten Vorhaben:

Gegenstand der Projektförderung ist ein breites Spektrum an nicht-investiven Maßnahmen, die von Wohlfahrtsverbänden, Schwarzenberger Vereinen sowie der Großen Kreisstadt Schwarzenberg in Zusammenarbeit mit städtischen Unternehmen in den oben genannten Handlungsfeldern angeboten werden.

Von den insgesamt 5 Einzelvorhaben, die im fortgeschriebenen GIHK verankert sind, erhielt die Große Kreisstadt Schwarzenberg nunmehr von der SAB für 3 Vorhaben projektbezogene Zuwendungsbescheide.

Für die verbleibenden 2 Vorhaben wird für eine baldige Umsetzung gegenwärtig das Antragsverfahren für deren Bewilligung auf den Weg gebracht.

In allen Projekten sind sowohl geschlossene Maßnahmen als auch offene Kurse/ Maßnahmen geplant. Die Durchführung der einzelnen Vorhaben wird sich jeweils über einen Zeitraum von 2 Jahren erstrecken.

Der Förderzeitraum für ESF endet im November 2022.

- Projektmanagement - Nachhaltige Soziale Stadtentwicklung
(Projektträger: Große Kreisstadt Schwarzenberg)

- Begegnungsstätte Schwarzenberger Brücke
(Projektträger: Diakonisches Werk Aue-Schwarzenberg e.V.)

- Kinder- und Jugendbüro (KiJuB)
(Projektträger: Kreisjugendring Erzgebirge e.V.)

- Stadt-Netzwerker - Gemeinsam vor Ort für alle
(Projektträger: KUNSTFREUNDE Schwarzenberg e.V.)

 

Fördergebiet
 
Übersichtsplan sich überschneidende Gebiete der städtebaulichen Erneuerung - Stand: Juni 2016
 
Lageplan Infrastruktur und Maßnahmen der Stadterneuerung in der GIHK - Gebietskulisse.pdf