Namensrecht

 

Eine persönliche Vorsprache ist für die Erklärung zwingend erforderlich. Das Standesamt ist für folgende Erklärungen zuständig:

  • Namenserteilungen
  • Namensbestimmungen
  • Einbenennungen
  • Erklärungen zum Ehenamen
  • Wiederannahme von früheren Namen
  • Neusortierung der Reihenfolge der Vornamen

Da sich die vorzulegenden Unterlagen unterscheiden, empfehlen wir eine vorherige Terminabsprache. Hierbei teilen wir Ihnen gerne mit welche Unterlagen bzw. Urkunden vorzulegen sind.

 

Ansprechpartner:

Standesamt Schwarzenberg/Erzgeb.

Tel.: 03774 266-306 oder -308

standesamt@schwarzenberg.de