Namensrecht
Eine persönliche Vorsprache ist für die Erklärung zwingend erforderlich. Das Standesamt ist für folgende Erklärungen zuständig:
- Namenserteilungen
- Namensbestimmungen
- Einbenennungen
- Erklärungen zum Ehenamen
- Wiederannahme von früheren Namen
- Neusortierung der Reihenfolge der Vornamen
Da sich die vorzulegenden Unterlagen unterscheiden, empfehlen wir eine vorherige Terminabsprache. Hierbei teilen wir Ihnen gerne mit welche Unterlagen bzw. Urkunden vorzulegen sind.
Ansprechpartner:
Standesamt Schwarzenberg/Erzgeb.
Tel.: 03774 266-306 oder -308
standesamt@schwarzenberg.de