Kirchenaustritt
Der Kirchenaustritt erfolgt durch eine persönlich zur Niederschrift gegenüber einem Standesbeamten abgegebene Erklärung oder durch Übersendung einer öffentlich beglaubigten Erklärung durch einen Notar. Für die persönliche Vorsprache empfiehlt sich eine vorherige Terminabsprache.
Vorzulegende Unterlagen sind:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Eheurkunde, wenn verheiratet
Ansprechpartner:
Standesamt Schwarzenberg/Erzgeb.
Tel.: 03774 266-306 oder -308
standesamt@schwarzenberg.de