Vaterschaftsanerkennung
Eine persönliche Vorsprache der Mutter und des Vaters ist für die Abgabe der Erklärung zwingend erforderlich. Die Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt möglich.
Vorzulegende Unterlagen sind:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunden beider Eltern
- Geburtsurkunde des Kindes (wenn zum Zeitpunkt der Erklärung bereits geboren)
Sind Mutter und/oder Vater des Kindes minderjährig oder ist die Mutter „verheiratet“ (Ehemann ist nicht Vater des Kindes), werden zusätzliche Zustimmung bzw. Unterlagen erforderlich. Bitte setzen Sie sich in diesen Fällen für eine vorherige Abstimmung mit uns in Verbindung.
Elterliche Sorge
Ist die Mutter eines Kindes nicht verheiratet, dann hat sie die alleinige Sorge für das Kind. Es besteht die Möglichkeit, beim Jugendamt eine Sorgerechtserklärung abzugeben. Bei der Eheschließung der Eltern des Kindes wird die elterliche Sorge automatisch auf beide Elternteile übertragen.
Ansprechpartner
Standesamt Schwarzenberg/Erzgeb.
Tel.: 03774 266-306 oder -308
standesamt@schwarzenberg.de