Informationen zum Verfahren bei Immobilienverkäufen der Stadt Schwarzenberg

Sämtliche Angaben in den Ausschreibungen oder Exposés der Großen Kreisstadt Schwarzenberg sind unverbindlich. Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Alle Angaben unterliegen dem Vorbehalt der Überprüfung sowie nachträglichen Änderung. Eine Haftung der Großen Kreisstadt Schwarzenberg auf die Angaben in Ausschreibungen sind keine Zusicherungen oder Garantien im Rechtssinn der §§ 434 ff. Bürgerliches Gesetzbuch. Sie dienen ausschließlich der Information.

Die Große Kreisstadt Schwarzenberg fordert mit seinen Immobilienofferten die Interessenten unverbindlich zur Abgabe eines bezifferten, schriftlichen zusatz- und bedingungsfreien Kaufpreisangebotes auf.

Der Verkauf der Immobilien erfolgt provisionsfrei direkt von der Großen Kreisstadt Schwarzenberg. Für Verkäufe, die aufgrund der Eigeninitiative eines Maklers erfolgen, besteht kein Provisionsanspruch. Die Herausgabe und Versendung von Exposés stellt keinen Maklerauftrag dar. Alle mit der Angebotsabgabe und dem Erwerb verbundenen Kosten trägt -sofern nichts anderes im Kaufvertrag vereinbart- der Käufer.
Dies betrifft insbesondere Vermessungskosten, Notarkosten, Grundbuchkosten, Gebühren und Steuern.

Die Große Kreisstadt Schwarzenberg wird über Bieter und Erwerber sowie deren Angebote ohne deren ausdrückliche Zustimmung grundsätzlich keine Auskünfte erteilen.