Testament, Vorsorge, Todesfall

Unvorhergesehene Situationen wie Unfall, Schlaganfall oder schwere Krankheiten können ggf. zu geistiger und körperlicher Gebrechlichkeit führen. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig bereits vorab eine Vorsorge für solche Fälle zu treffen. Wer eine Anordnung einer Betreuung vermeiden möchte, kann dafür eine Vorsorgevollmacht niederschreiben. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Rechtsanwalt/ Notar.
  
Vorsorgevollmacht
Durch eine Vorsorgevollmacht kann eine gesetzliche Betreuung vermieden werden. Dabei werden ein oder mehrere Personen genannt, die vertrauenswürdig sind und für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit handeln dürfen.
Die Vorsorgevollmacht ist formlos, aber persönlich unterschrieben aufzubewahren. Eine solche Vollmacht notariell oder von der Betreuungsbehörde bestätigen zu lassen ist empfehlenswert.
 
Betreuungsverfügung 
Sollte man durch Krankheit oder Behinderung einmal nicht mehr in der Lage sein, eigene Belange selbst zu regeln, so kann man mit einer Betreuungsverfügung eine Person benennen, die durch das Betreuungsgericht als Betreuer bestellt wird.
 
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung enthält die Willenserklärungen, ob, wann, unter welchen Bedingungen sowie in welcher Art und Weise man eine medizinische Untersuchung oder Behandlung wünscht. Hausärzte geben dazu nähere Informationen.
 
Testament
Innerhalb eines Testaments wird schriftlich geklärt, was im Falle eines Todes mit dem persönlichen Nachlass in Form von Vermögen und Schulden geschieht. Der festgelegte Erbe tritt die Nachfolge für beides an.
Das Erbrecht ist sehr komplex – aus diesem Grund ist es ratsam eine Beratung durch Notar oder Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.
Das Testament stellt eine Sicherstellung für die Aufteilung des Nachlasses nach den Wünschen des/des Verstorbenen dar und kann als Niederschrift bei einem Notar oder eigenhändig eingereicht werden.

Hospiz- und Palliativdienst
Kranke, Sterbende und deren Angehörige werden im Rahmen eines Palliativdienstes auf Wunsch von ehrenamtlichen Männern und Frauen begleitet. Dabei dienen sie als Unterstützung für Angehörige bei der Betreuung und als Begleitung Kranker und Sterbender unter Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse.
Auch nach einem Todesfall steht der Hospizdienst für Trauerbewältigung zur Seite.
Sie können sich dabei an den Ambulanten Hospizverein Erlabrunn e.V. wenden:

Ambulanter Hospizverein Erlabrunn e.V.
Am Märzenberg 1
08359 Breitenbrunn
Tel.: 03773 - 63480
E-Mail: kontakt@hospizverein-erlabrunn.de


Todesfall
Wenn nähere Angehörige versterben, fällt es oftmals nicht leicht klare Gedanken zu fassen um die nun anstehenden Formalitäten zu klären.
Die folgende Übersicht soll dabei helfen:

  • (Haus-)Arzt benachrichtigen - dieser stellt den Totenschein aus
  • nächste Angehörige informieren
  • das Bestattungsinstitut einschalten und den Todesfall spätestens am Folgetag beim Standesamt melden
  • aussuchen der Grabstelle und Anmeldung der Beerdigung beim Pfarramt unter Vorlage der Beerdigungserlaubnis - diese wird vom Standesamt ausgestellt
  • Benachrichtigung aller gesetzlichen und privaten Versicherungsträger wie Krankenkasse, Rentenversicherung, Lebensversicherung, Sterbekasse
  • Abgabe des Testaments beim Nachlassgericht, wenn vorhanden
  • Aufgeben einer Todesanzeige
  • kündigen aller laufenden Verträge und
  • Information an Vereine, Verbände etc., denen der Verstorbene angehört hat
     

Informationen zu unseren städtischen Friedhöfen finden Sie hier.

Quelle für Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung: Bayerisches Staatsministerium für Justiz (2008): Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung. Verlag C. H. Beck