Urnengemeinschaftsanlage (mit Namenstafeln)

In Urnengemeinschaftsanlagen mit von der Stadt vorgegebenen Grabsteinen ist eine Namensnennung der Beigesetzten möglich. Ein Schmuck ist an der dafür vorgesehenen Stelle zulässig. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge ihrer Anmeldung. Die Nutzungsdauer beträgt 20 Jahre. Diese kann nicht verlängert werden. Die Herrichtung und Unterhaltung dieser Anlagen obliegt der Stadt. Aus- und Umbettungen aus Urnengemeinschaftsanlagen sind nicht gestattet.