Urnengemeinschaftsanlage (ohne Namensnennung)
Urnengemeinschaftsanlagen sind Grabstätten mit nicht einzeln gekennzeichneten, also anonymen, Beisetzungsstellen. Deren Vergabe erfolgt in der Reihenfolge ihrer Anmeldung. Die Nutzungsdauer beträgt 20 Jahre. Diese kann nicht verlängert werden. Die Herrichtung und Unterhaltung dieser Anlagen obliegt der Stadt. Ein Schmuck oder eine andere Kennzeichnung der unmittelbaren Bestattungsstelle ist nicht zulässig. Aus- und Umbettungen aus Urnengemeinschaftsanlagen sind nicht gestattet.