Wiese für Schmetterlingskinder
Schmetterlingskinder sind Fehlgeburten mit einem Gewicht bis 500 Gramm. Schmetterlingskinder sind seit 2009 bestattungspflichtig. Die Eltern entscheiden darüber, ob die Bestattung individuell oder in einem gemeinschaftlichen Grab erfolgt.
Die Ruhezeit wird auf 10 Jahre festgesetzt und kann nicht verlängert werden.